Impressum

Unsere Datenschutzerklärung und Geschäftsbedingungen für HR-Management

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personalbereitstellungen im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die KPS GmbH:

1. Allgemeines

Die KPS GmbH (im Folgenden „Überlasser“) stellt dem Auftraggeber (im Folgenden „Beschäftigter“) ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung dieser Geschäftsbedingungen eine oder mehrere ArbeitnehmerInnen (im Folgenden „überlassene Arbeitskraft“) zur Verfügung.

2. Gesetzliche Regelungen

Die Personalbereitstellung durch die KPS GmbH sowie die Beschäftigung des überlassenen Personals durch den Auftraggeber erfolgt unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), BGBl. Nr. 196 vom 23.03.1988.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie das Arbeitsgesetz, Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz einzuhalten.

3. Haftung

Die KPS GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch das überlassene Personal entstehen, da dieses Personal der Dienstaufsicht des Auftraggebers unterliegt. Der Auftraggeber hat alle notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu treffen und die KPS GmbH darüber zu informieren.

4. Arbeitszeiten und Einsatzdauer

  • Die Normalarbeitszeit des von der KPS GmbH überlassenen Personals beträgt 38,5 Stunden pro Woche.
  • Wird die Einsatzdauer nicht schriftlich fixiert, ist der Auftraggeber verpflichtet, die KPS GmbH mindestens eine Woche vor der geplanten Beendigung des Einsatzes schriftlich zu informieren. Andernfalls wird das vereinbarte Entgelt für eine weitere Woche in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

  • Die Fakturierung erfolgt wöchentlich, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  • Rechnungen sind bei Fälligkeit netto zu begleichen. Im Falle von Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Zahlungsrückständen oder Konkursverfahren ist die KPS GmbH berechtigt, das überlassene Personal ohne weitere Verständigung abzuziehen.

6. Abweichende Vereinbarungen

  • Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren, einschließlich der Abweichung von der Schriftform.
  • Für telefonische Auskünfte wird keine Gewähr übernommen.

7. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der KPS GmbH gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.